Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Projektmanagement, IT-Beratung, Interim Management und Strategieberatung

Primemanagers, Garbsen – Stand 30.04.2021

§1. Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern, im Folgenden als “Kunden” bezeichnet. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an. Auch wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen sind nur verbindlich, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

§2. Dienstvertrag, Mitwirkung des Auftraggebers

Primemanagers (vertreten durch Norbert Böttcher, im Folgenden auch Auftragnehmer genannt) ist der Vertragspartner des Kunden. Primemanagers führt seine Beratungsleistung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.


Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungseinzelvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Kunden an Primemanagers, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Die von Primemanagers abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Primemanagers nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Seine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Kunden vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.


Primemanagers erbringt seine Dienstleistungen in Abstimmung mit dem Kunden. Primemanagers steht beim Kunden in keinem Anstellungsverhältnis.
Der Kunde wird Primemanagers nach Kräften unterstützen, um eine erfolgreiche Ausführung des Auftrages zu ermöglichen und alle für die Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Kunde wird Primemanagers alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Bestimmungen (Satzungen der Gesellschaft, Geschäftsordnungen usw.) zur Verfügung stellen. Für Fehler, die auf das Fehlen derartiger Unterlagen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.


Der Auftragnehmer ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Auftrags heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden vom Auftragnehmer auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Kunden selbst bereitzustellen.

§3. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote sind freibleibend, Änderungen vorbehalten. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Alle Honorare verstehen sich in Euro zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Primemanagers und dem Kunden.


Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von Primemanagers erbracht wurde. Alle Leistungen von Primemanagers, die nicht ausdrücklich im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Für Leistungen des Auftragnehmers werden die in der Beratungsvereinbarung vereinbarten Honorare berechnet. Findet die Beratung mehr als 50km vom Standort des eingesetzten Beraters statt, werden Reise- und Übernachtungskosten, in angemessenem Rahmen, dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

 
Das Honorar der erbrachten Leistung wird in Rechnung gestellt und ist, wenn nicht anders vereinbart, 15 Kalendertage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist Primemanagers berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis fristlos kündigen oder aber vereinbarte Leistung aussetzen, ohne damit den Vertrag zu kündigen. Für Tage, andenen Primemanagers seine Leistungen bereithält, aber wegen Zahlungsverzugs nicht erbringt, kann Primemanagers den vollen Tagessatz fakturieren. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§4. Lieferfristen und Termine

Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb von 10 Werktagen bereitzustellen. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§5. Kündigung, Mittelungspflicht, Mängelrüge

Der Kunde kann fristlos kündigen, wenn dem Auftragnehmer gravierende Fehlleistungen nachgewiesen werden, die dem Kunden eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen oder wenn die Primemanagers für einen Zeitraum von mehr als 20 Einsatztagen an der Durchführung des Auftrages aus von Primemanagers zu vertretenden Gründen gehindert ist. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Einwände gegen Leistungen oder Rechnungen von Primemanagers muss der Kunde unverzüglich schriftlich vorbringen (Rügepflicht). Wenn der Kunde Primemanagers nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel schriftlich meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Es gilt das Datum des Posteingangs bei Primemanagers. Sollte der Kunde eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten bestätigt werden. Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung 3-mal nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

§6. Haftung

Primemanagers haftet nur für Schäden, die vom Auftragnehmer durch mangelhafte Ausführung des Vertrages vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für fahrlässig verursachte Schäden haftet der Primemanagers nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Für das Erreichen bestimmter Gewinnziele ist Primemanagers nicht verantwortlich. Eine Haftung von Primemanagers ist auf maximal fünf vereinbarte Tagessätze begrenzt.

§7. Verschwiegenheitsklausel

Primemanagers ist verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Kunden zurückgesendet.

§8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§9. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in Garbsen. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Garbsen örtlich zuständige Gericht vereinbart.